Handelsregister

Das Handelsregister erfüllt die Aufgabe, die wesentlichen Rechtsverhältnisse der eingetragenen Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften offen zu legen. Die dort hinterlegten Daten sind öffentlich einsehbar und eine verlässliche Informationsquelle. Neben Angaben zu Firmeninhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter und Geschäftstätig­keit eines Unternehmens können je nach Rechtsform auch Finanzdaten hinterlegt sein.

Gesetzliche Bestimmungen zum Handelsregister und den Offenlegungspflichten von Unternehmen finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Der Gesetzestext ist z.B.  hier einzusehen.

Einsicht und Recherche

Einsicht in das Handelsregister und die dort eingereichten Dokumente kann z.B. über die Seiten www.unternehmensregister.de oder https://www.handelsregister.de genommen werden.
Die Recherche ist kostenlos, der Datenabruf  zum Teil kostenpflichtig. Unternehmen müssen Bekanntmachungen teilweise selbst vornehmen (z. B. Jahresabschlüsse nach § 325 HGB). Diese können auf den Internetseites des Unternehmensregisters kostenlos recherchiert und eingesehen werden.

Grundlegende Informationen zu Einteilung / Eintragung im Handelsregister finden Sie im entsprechenden Unterpunkt.

Bezüglich der Offenlegungspflichten differenziert das HGB mehrfach. Eine Übersicht für die wichtigsten Typen finden Sie bei uns hier.