Insolvenzen/Zahlungsmoral

Durch die hohe Zahl an Unternehmensinsolvenzen gibt es immer mehr Anfragen aber auch Quellen im Bereich Insolvenzverfahren, Zah­lungsweise bzw. Kreditwürdigkeit von Firmen:

  • Kreditberichte
  • Veröffentlichungen des Handelsregisters
  • Bundesanzeiger-Datenbanken (GENIOS, Dumrath & Fassnacht)
  • Spezielle Insolvenzportale im Internet
  • Branchenuntersuchungen

Kreditberichte

Die bereits im Kapitel  Personengesellschaften beschriebenen Kreditbe­richte geben Auskunft über die Kreditwürdigkeit, Zahlungsweise und Bonität von Unternehmen und dienen der Sicherung von neuen oder bestehenden Geschäfts­verbindungen.

Für eröffnete Insolvenzverfahren gibt es eine ganze Reihe von Quellen, wobei die Basisinformationen aus den Veröffentlichungen des Handelsregisters stammen.

Veröffentlichungen des Handelsregisters

Neben den bereits besprochenen Firmeneinträgen veröffentlicht das Handelsre­gister auch Bekanntmachungen bereits eröffneter Insolvenzverfahren.

Ist eine Person oder ein Unternehmen (sogenannte „Schuldner“) zahlungsunfähig bzw. überschuldet, so dient das Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung dazu, die Gläubiger gemeinschaftlich in einem geordneten Verfahren zu befriedi­gen: Das Vermögen des Schuldners wird verwertet und der Erlös wird verteilt. Das Insolvenzverfahren ist an die Stelle des früheren Konkursverfahrens getreten.

Den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann jeder Gläubiger und auch der Schuldner formlos selbst beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Im Eröff­nungsverfahren prüft der Insolvenzrichter, ob genügend Masse (Geld oder Ver­mögen) für die Abwicklung des Verfahrens (für Gerichtskosten, Vergütung des Insolvenzverwalters usw.) vorhanden ist. Am Ende des Eröffnungsverfahrens steht entweder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Abweisung des Insol­venzantrages mangels Masse.

Die Abweisung mangels Masse, wenn also nicht genug Vermögen für die Durch­führung des Insolvenzverfahrens vorhanden ist, hat zur Folge:

  • Veröffentlichung des entsprechendes Beschlusses
  • Eintragung des Schuldners ins Schuldnerverzeichnis
  • Löschung im Handelsregister – Entzug der Gewerbeerlaubnis

Wird das Insolvenzverfahren dagegen eröffnet, so setzt das Gericht im Eröff­nungsbeschluss einen Insolvenzverwalter ein. Entscheidungen und Mitteilungen des Insolvenzgerichts oder des Insolvenzverwalters müssen öffentlich, d.h. aus­zugsweise in der örtlichen Tageszeitung und im Bundesanzeiger, bekannt ge­macht werden. Sie können inzwischen auch kostenlos im Internet auf dem gemeinsamen Registerportal der Länder recherchiert werden.

Bundesanzeiger-Datenbanken

Neben anderen Bekanntmachungen des Bundesanzeigers sind hier auch die Meldungen eröffneter Insolvenzverfahren verfügbar. Die Liste der Verfahren ist in der Regel kostenfrei, die weiteren Daten wie z.B. Name des Verwalter, Prüfungstermin oder Erteilung der Restschuldbefreiung sind kostenpflichtig. Wichtig: Insolvenzbekanntmachungen sind über den elektronischen Bundesanzeiger nicht verfügbar. Die Bundesanzeiger Datenbanken können über Datenbankanbieter wie GENIOS recherchiert werden. Bei den Online-Hosts Factiva und Lexis-Nexis sind die Bekannmachungen des Bundesanzeigers über die Datenbanken des Verlags Dumrath&Fassnacht verfügbar.

Spezielle Insolvenz-Portale im Internet

Nachfolgend beispielhaft das Portal InsolNet

Unter www.insolnet.de besteht eine Übersicht über alle seit 1999 eröffneten Insol­venzverfahren (außer Verbraucherinsolvenzen). Die Basisdaten werden aus dem Bundesanzeiger übernommen: Termine, Anschrift des Unternehmens, Geschäfts­führung und das zuständige Insolvenzgericht. Insolvenzverwalter können bei InsolNet alle für das Verfahren bedeutsamen Dokumente ins Netz einstellen: Be­richte, Protokolle, Beschlüsse des Insolvenzgerichts, Vermögens- und Gläubiger­verzeichnisse sowie Insolvenzpläne.

Die Transparenz geht allerdings nicht soweit, dass jeder Internetbenutzer Zugriff auf alle Informationen hat. Frei zugänglich sind nur die Basisinformationen. Die übrigen Dokumente sind durch Passwörter geschützt und nur für die Gläubiger abrufbar.

Branchenuntersuchungen

Creditreform, große Inkassoinstitute wie Bürgel sowie das Statistische Bundesamt veröffentlichen regelmäßig Berichte zum Status der Insolvenzen der deutschen Unternehmenslandschaft. Wirtschaftsinstitute wie das Institut der deutschen Wirtschaft oder Banken bringen im Rahmen ihrer Branchenuntersuchungen auch Betrachtungen der Insolvenzsitu­ation einzelner Branchen heraus.