Durch die hohe Zahl an Unternehmensinsolvenzen gibt es immer mehr Anfragen aber auch Quellen im Bereich Insolvenzverfahren, Zahlungsweise bzw. Kreditwürdigkeit von Firmen:
- Kreditberichte
- Veröffentlichungen des Handelsregisters
- Bundesanzeiger-Datenbanken (GENIOS, Dumrath & Fassnacht)
- Spezielle Insolvenzportale im Internet
- Branchenuntersuchungen
Kreditberichte
Die bereits im Kapitel Personengesellschaften beschriebenen Kreditberichte geben Auskunft über die Kreditwürdigkeit, Zahlungsweise und Bonität von Unternehmen und dienen der Sicherung von neuen oder bestehenden Geschäftsverbindungen.
Für eröffnete Insolvenzverfahren gibt es eine ganze Reihe von Quellen, wobei die Basisinformationen aus den Veröffentlichungen des Handelsregisters stammen.
Veröffentlichungen des Handelsregisters
Neben den bereits besprochenen Firmeneinträgen veröffentlicht das Handelsregister auch Bekanntmachungen bereits eröffneter Insolvenzverfahren.
Ist eine Person oder ein Unternehmen (sogenannte „Schuldner“) zahlungsunfähig bzw. überschuldet, so dient das Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung dazu, die Gläubiger gemeinschaftlich in einem geordneten Verfahren zu befriedigen: Das Vermögen des Schuldners wird verwertet und der Erlös wird verteilt. Das Insolvenzverfahren ist an die Stelle des früheren Konkursverfahrens getreten.
Den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann jeder Gläubiger und auch der Schuldner formlos selbst beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Im Eröffnungsverfahren prüft der Insolvenzrichter, ob genügend Masse (Geld oder Vermögen) für die Abwicklung des Verfahrens (für Gerichtskosten, Vergütung des Insolvenzverwalters usw.) vorhanden ist. Am Ende des Eröffnungsverfahrens steht entweder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse.
Die Abweisung mangels Masse, wenn also nicht genug Vermögen für die Durchführung des Insolvenzverfahrens vorhanden ist, hat zur Folge:
- Veröffentlichung des entsprechendes Beschlusses
- Eintragung des Schuldners ins Schuldnerverzeichnis
- Löschung im Handelsregister – Entzug der Gewerbeerlaubnis
Wird das Insolvenzverfahren dagegen eröffnet, so setzt das Gericht im Eröffnungsbeschluss einen Insolvenzverwalter ein. Entscheidungen und Mitteilungen des Insolvenzgerichts oder des Insolvenzverwalters müssen öffentlich, d.h. auszugsweise in der örtlichen Tageszeitung und im Bundesanzeiger, bekannt gemacht werden. Sie können inzwischen auch kostenlos im Internet auf dem gemeinsamen Registerportal der Länder recherchiert werden.
Bundesanzeiger-Datenbanken
Neben anderen Bekanntmachungen des Bundesanzeigers sind hier auch die Meldungen eröffneter Insolvenzverfahren verfügbar. Die Liste der Verfahren ist in der Regel kostenfrei, die weiteren Daten wie z.B. Name des Verwalter, Prüfungstermin oder Erteilung der Restschuldbefreiung sind kostenpflichtig. Wichtig: Insolvenzbekanntmachungen sind über den elektronischen Bundesanzeiger nicht verfügbar. Die Bundesanzeiger Datenbanken können über Datenbankanbieter wie GENIOS recherchiert werden. Bei den Online-Hosts Factiva und Lexis-Nexis sind die Bekannmachungen des Bundesanzeigers über die Datenbanken des Verlags Dumrath&Fassnacht verfügbar.
Spezielle Insolvenz-Portale im Internet
Nachfolgend beispielhaft das Portal InsolNet
Unter www.insolnet.de besteht eine Übersicht über alle seit 1999 eröffneten Insolvenzverfahren (außer Verbraucherinsolvenzen). Die Basisdaten werden aus dem Bundesanzeiger übernommen: Termine, Anschrift des Unternehmens, Geschäftsführung und das zuständige Insolvenzgericht. Insolvenzverwalter können bei InsolNet alle für das Verfahren bedeutsamen Dokumente ins Netz einstellen: Berichte, Protokolle, Beschlüsse des Insolvenzgerichts, Vermögens- und Gläubigerverzeichnisse sowie Insolvenzpläne.
Die Transparenz geht allerdings nicht soweit, dass jeder Internetbenutzer Zugriff auf alle Informationen hat. Frei zugänglich sind nur die Basisinformationen. Die übrigen Dokumente sind durch Passwörter geschützt und nur für die Gläubiger abrufbar.
Branchenuntersuchungen
Creditreform, große Inkassoinstitute wie Bürgel sowie das Statistische Bundesamt veröffentlichen regelmäßig Berichte zum Status der Insolvenzen der deutschen Unternehmenslandschaft. Wirtschaftsinstitute wie das Institut der deutschen Wirtschaft oder Banken bringen im Rahmen ihrer Branchenuntersuchungen auch Betrachtungen der Insolvenzsituation einzelner Branchen heraus.